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Amtmann Hermann Heistermann

 

 

Hermann Heistermann wurde 1650 von den Grafen v. Hatzfeldt mit der Durchführung der Friesenhagener Hexenprozesse beauftragt.

Es ist wahrscheinlich, dass das Gesuch der Untertanen auf Heistermanns eigenes Anraten hin gestellt wurde. Heistermann war als ausgesprochen "gründlich" bekannt! So hatte er in den letzten Jahren bereits im Friesenhagener Umland sein Unwesen getrieben und seinen Hexenwahn in vollen Zügen praktiziert. Jedoch waren die Hauptbeweggründe Heistermanns wohl nicht der Hexenwahn oder die Angst vor Hexen und Zauberern, sondern vielmehr die pure Habgier.

Für das Überführen und Verurteilen einer vermeintlichen Hexe stand ihm als Hexenrichter - pro verurteilte Hexe - eine beachtliche Geldsumme zu. Dies macht die wahren Beweggründe Heistermanns offensichtlich. Die Grafen v. Hatzfeldt kannten Heistermann und seine entschlossenen Vorgehensweisen.

Da sie der Berufung Heistermanns nur auf Verlangen der Untertanen nachgaben, und dies auch nur schweren Herzens, gaben sie Heistermann klare Anweisungen für die kommenden Prozesse.

So wurde festgelegt, dass Heistermann alleine die volle Verantwortung auf sein Gewissen nehmen müsse. Sie untersagten Heistermann, Verdächtige nur auf Grund von Verleumdungen festzunehmen und zu foltern.

Die Geschichte zeigte, dass Heistermann die Vorgaben der Grafen wenig kümmerten.

Für Heistermann war es ausgesprochen lukrativ, dass sich die Bewohner Friesenhagens gegenseitig der Hexerei beschuldigten. Vor allem Meuß und Lieschen Merge benannten unter Folter nahezu jeden Mann in Friesenhagen. Heistermann konnte sich so aussuchen, wen er wollte, und zuerst unliebsame Untertanen aus dem Wege räumen. Sein Wohlstand und Reichturm war auf lange Zeit gesichert.

Heistermann stieß auf wenig Widerstand - einzig Kaplan Willhelm Breuer versuchte gegen das erbarmungslose Vorgehen Heistermanns anzugehen. Kaplan Breuer haben wir ein eigenes Kapitel gewidmet. Heistermann hätte noch weiter unschuldige Menschen überführt und hingerichtet, wäre ihm nicht der Fehler unterlaufen, den treuen Rentmeister des Grafen Hermann v. Hatzfeldt einzukerkern und zu foltern. Arnold Kremer genannt Pfalzgraf zu Kappenstein.

Kremer sollte am 17.12.1650 hingerichtet werden. Graf Hermann v. Hatzfeldt forderte Heistermann jedoch auf, diese Hinrichtung auszusetzen und Kremer umgehend in das gräfliche Schloss zu Crottorf zu überführen. Diese Bitte konnte Heistermann nicht abschlagen. Heistermann sah nun seine Stellung als Hexenrichter gefährdet und rechnete mit weiteren Einschnitten seiner Befugnisse. Vorausschauend beschloss er, Friesenhagen den Rücken zu kehren und machte sich mit seiner Familie aus dem Staub. Heistermann floh kurz nach dem Weihnachtsfest nach Paderborn und kehrte nie wieder ins Wildenburger Land zurück.

 

Sein weiteres Schicksal:

(Informationen von Wolfgang Schindler)

 

Advokat in Paderborn ab 1650, Professor ebd. 1650-1657 (Wippermannsche Familienprofessur*), Stadtsekretär ab 1652, fürstl. paderb. Rat, Mitglied der Kalandsbruderschaft in Brakel.

 

*Ausführliche Schilderung des Streits um die Verlegung der Professur von Rinteln nach Paderborn und die angebliche „Usurpation“ der Professur durch Hermann Heistermann. 

 

Nach dem Tode des ersten Inhabers der Wippermannschen Familienprofessur in Rinteln, seinem Verwandten Hermann Goehausen, im Jahre 1632 war die Professur unbesetzt geblieben. In den folgenden Jahren des 30-jährigen Krieges wurden die Renten aus dem im Stift Paderborn angelegten Geld nicht mehr gezahlt. 1650 schaffte es Hermann Heistermann, nachdem die Rentenzahlungen nun wieder flossen, die Professur zu erhalten und damit die erste juristische Professur an der Universität Paderborn zu installieren. Sowohl von der Universität Rinteln als auch aus der Familie Wippermann regte sich allmählich Widerstand dagegen. Die Rintelner wollten die Professur wieder nach Rinteln ziehen, die Wippermanns pochten auf die Testamentsbestimmung; gemäß der die Professur zwischen den Familien Wippermann und Heistermann wechseln sollte. Nach jahrelangem Streit und Verzögerung einigten sich am 19./29.11.1657 Vertreter der beiden interessierten Familien Heistermann und Wippermann, der Rintelner Juristenfakultät, des Bischofs von Paderborn und des Landgrafen von Hessen darauf, dass die Professur nun für immer in Rinteln verbleiben solle und durch Engelbert Wippermann zu besetzen sei. Hermann Heistermann wurde als rechtmäßiger Inhaber der Professur bis zu seinem jetzigen Rücktritt anerkannt, für den er obendrein eine Entschädigung auf Lebenszeit erhalten sollte, nämlich 75 Taler vom Gehalt des Engelbert Wippermann sowie 75 Taler, die für Jurastudenten vorgesehen war.

 

Laut den Unterlagen lebte Heistermann bis zu seinem Tode (vor 1676) in Paderborn.

 

Wir danken Wolfgang Schindler für die freundliche Bereitstellung der hier veröffentlichten Angaben zu Heistermanns weiterem Schicksal.

 

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